Sturz an der Bustür: Kein Schmerzensgeld wegen widersprüchlicher Schilderung | Nachrichten Heute – Aktuelle News aus Deutschland & der Welt

Sturz an der Bustür: Kein Schmerzensgeld wegen widersprüchlicher Schilderung

Quelle: Autohaus.de - Gestern


Wer Schmerzensgeld nach einem Unfall in öffentlichen Verkehrsmitteln fordert, muss den Hergang präzise und widerspruchsfrei belegen könne