Saatkrähen dürfen vergrämt werden – Lokale Ausnahmen vom Tötungsverbot
Quelle: Leimenblog.de - Heute
Insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen in Altlußheim, Neulußheim, Hockenheim, Ketsch, Wiesloch, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen,
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