Rentenversicherungs-Leistung: Wenn der Ex stirbt: Haben Sie Anspruch auf Erziehungsrente? | Nachrichten Heute – Aktuelle News aus Deutschland & der Welt

Rentenversicherungs-Leistung: Wenn der Ex stirbt: Haben Sie Anspruch auf Erziehungsrente?

Quelle: Handelsblatt - Schlagzeilen - 5 Tagund Vor


Nach einer Scheidung können Unterhaltsansprüche finanzielle Nachteile ausgleichen. Stirbt der Ex-Partner aber, fallen die Zahlungen weg. I