Kein Aufenthaltstitel für einen in einem anderen Mitgliedstaat anerkannten Flüchtling | Nachrichten Heute – Aktuelle News aus Deutschland & der Welt

Kein Aufenthaltstitel für einen in einem anderen Mitgliedstaat anerkannten Flüchtling

Quelle: Rechtslupe.de - 25-03-2026


Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Ausstellung eines Reiseausweises in einem Mitgliedstaat (hier: Italien) verpflichten ein