Grundsicherung: Leistungsempfänger sollen ihre Vermieter notfalls verklagen | Nachrichten Heute – Aktuelle News aus Deutschland & der Welt

Grundsicherung: Leistungsempfänger sollen ihre Vermieter notfalls verklagen

Quelle: T-Online.de - 2 Tagund Vor


Bei zu hohen Mieten sollen Leistungsempfänger künftig gegen ihre Vermieter vorgehen – auch vor Gericht. Beratung dafür sollen sie von J